Diese Stiftung verfolgt den gemeinnützigen Zweck, in Not geratene Studierende der Fachbereiche Chemie und Biologie der Universität Tübingen finanziell zu unterstützen. Auch eine Notfallförderung für Doktoranden ist möglich!
Über die Vergabe der Zuwendungen entscheidet ein Ausschuss, der aus einem Dekan, einem Assistenten, dem Geschäftsführer und je einem studentischen Vertreter aus beiden Fachbreichen besteht.
Der Antrag kann formlos an die ‚Geschäftsführerin der Alfred-Gottschalk-Stiftung‘ z. Z. Dr. Aurelia Boy gestellt werden. Ausgeschlossen sind Projektförderungen, weil z.B. ein Förderantrag für die Diplomarbeit vergessen wurde.
Beispiele: (für bewilligte Bescheide)
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- Vor der Aufnahme der Diplom- bzw. Doktorarbeit müssen erst Zusatzqualifikationen erworben werden und durch den verzögerten Beginn entstehen zusätzliche Kosten
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- Zusatzpraktika zur Förderung der Diplomarbeit verhindern Nebenverdienste (z.B. zum BAföG) und verursachen eine finanzielle Notlage
- Prüfungen werden nach Verlust des BAföG-Anspruches abgelegt und die Eltern können keine Unterstützung leisten
Weitere mögliche Beispiele:
- Wenn die Diplomprüfungen an der Universität Tübingen abgelegt wurden, dann kann eine Diplomarbeit an einer anderen Universität oder eines anderen Institutes gefördert werden z.B. durch eine Umzugshilfe.
Es ist keine Voraussetzung, im Hauptstudium zu sein, um einen Antrag stellen zu können!
Ansprechpartner sind:
Dr. Aurelia Boy
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Eberhard Karls Universität Tübingen
Auf der Morgenstelle 8
72076 Tübingen
Tel.: 07071-29-78045
Email: E-Mail an Aurelia Boy
Nick Mozer
Vertreter der Fachschaft Biologie
E-Mail
Alternativ kannst du dich natürlich auch an unsere FS-Mail wenden!