Gesamtuniversitäre Gremien

Auf der Ebene der gesamten Universität sind wir als Fachschaft direkt aktiv. Wir sind über die Fachschaftenvollversammlung in allen Gremien vertreten, in denen es StudierendenvertreterInnen gibt:

Fachschaftenvollversammlung:

Die Fachschaftenvollversammlung ist der Zusammenschluss aller Fachschaften auf Ebene der Universität. Sie trifft sich jede Woche montags um 18 Uhr (c.t.) im Sitzungssaal im Clubhaus. Hier werden alle fächerübergreifenden, universitätsweiten und überregionale Themen besprochen und die Arbeit in den diversen Uni-Gremien koordiniert. Beschlüsse werden hier immer von den Delegierten der Fachschaften – jede hat genau zwei Stimmen – gefasst. Die Sitzungen sind öffentlich, das bedeutet, dass alle mitmachen können, auch wenn sie nicht in der Fachschaft aktiv sind.

Studierendenrat (StuRa)

Der StuRa setzt sich aus verschiedenen Hochschulgruppen zusammen, so z.B. auch Vertretern der FSVV (dadurch sind die Fachschaften in diesem Gremium vertreten) oder anderen Hochschulgruppen wie der grünen Hochschulgruppe (GHG) oder der linken Hochschulgruppe, etc. Die genaue Zusammensetzung des StuRa wird von euch jährlich gewählt. Ihr habt die Möglichkeit, zu wählen, welche Gruppen im StuRa vertreten sein sollen und in welcher Zusammensetzung. Der StuRa ist das höchste universitäre Gremien nur aus Studierenden. Dort wird über Gelder abgestimmt, um Veranstaltungen zu fördern, es werden politische Themen organisiert, er hat eine Beratungsfunktion und schickt Studierende in noch höhere universitäre Gremien der Hochschule. Der StuRa trifft sich alle drei Wochen montags um 20 Uhr. Die Sitzungen sind öffentlich. Das Meiste, was in der FSVV diskutiert wird, wird dann später in den StuRa getragen, weshalb der StuRa eine sehr wichtige Rolle für die Fachschaften einnimmt.

Rektorat:

Das Rektorat ist die gewählte Universitätsleitung. Es besteht aus der hauptamtlichen Rektorin, dem Hauptamtlichen Kanzler und drei ProrektorInnen. Die momentanen Rektorate sind: Studierende, Studium und Lehre, Forschung und Innovation und Internationales und Diversität.

Senat:

Der Senat ist nach dem Hochschulrat das höchste Gremium an der Universität. Er entscheidet über alle wichtigen Belange, z.B. die Verteilung von Geldern (Studiengebühren!), Strukturfragen (Uni Namen Diskussion), Strategien (“Elite”-Uni?), Neubesetzung von Professorenstellen, neue Studien- und Prüfungsordnungen, etc. Der Senat wählt auch die Mitglieder des Rektorats. Im Senat sitzen vier von euch gewählte StudierendenvertreterInnen. Damit haben die Studierenden obwohl es sich dabei um sehr viel mehr Personen handelt, weniger Stimmrecht als die ProfessorInnen. Bei Strukturplänen spricht der Senat nur eine Empfehlung zur Beschlussfassung an den Hochschulrat aus.

Hochschulrat:

Dieses Gremium wird in Tübingen offiziell Universitätsrat genannt. Es setzt sich aus (internen) Universitätsmitgliedern sowie externen Mitgliedern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik zusammen. Seine Kernaufgaben sind die längerfristige Planung der Entwicklung der Universität und die Profilbildung. Darüber hinaus kontrolliert der Hochschulrat das Rektorat. Als letztes universitäres Gremium beschließt er die Strukturpläne der Fakultäten.

Gleichstellungsbeauftragte:

Die Gleichstellungsbeauftragte

TüSE School Board

Das School Board der Tübingen School of Education ist ein Gremium bestehend aus Mittgliedern des Lehramtsstudiums der Universität. Das Gremium berät und diskutiert über ganz generelle Fragen rund um das Lehramtsstudium der Universität. Es kann zusammen mit dem Rektorat über richtungsentscheidende Themen für alle Lehramtsstudiernede entscheiden. Auch Studierende sind Teil des Gremiums. Die Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät entsendet dabei einen Studierenden in das Gremium.

TüSE Student Board

Das Tübingen School of Education Student Board ist eine Austauschrunde der TüSE. Aus jeder Fachschaft können hier zwei Lehramtsvertreter teilnehmen, um zweimal im Semester über lehramtsbezogene Themen zu reden und zu diskutieren. So können die Fachschaften über lokale und auch landesweite Upodates bzgl. des Lehramtstudiums auf dem Laufenden gehalten werden. Zudem können die Vertreter der Fachschaften sich über ihre Programme austauschen und Tipps zusammentragen, die für ihre Lehramtstudierende interessant sein könnten. Das Gremium hat allerdings keine Entscheidungsgewalt oder ähnliches, es dient lediglich dem Austausch.

Gremien des Fachbereichs Biologie

Prüfungsausschuss (auch „Prüfungskommission“)

Die Prüfungskommission, bzw. der Prüfungsausschuss beschäftigt sich mit allen Fragen rund um die Anerkennung von Leistungen und dem Ablegen von Prüfungen, also der Anwendung der Prüfunsgordnungen der Biologie (außer Promotion und Habilitation). Die Prüfungskommission kann die Prüfungsordnung ändern und im Zweifelsfall über die Auslegung entscheiden. Wichtig ist diese Kommission besonders als Revisions- und Klageinstanz, wenn Studierende also z.B. gewisse Prüfungen nicht bestanden haben oder Fristen überschritten haben. Dann kann die Prüfungskommission nämlich über Sonderfallregeln oder über Härtefallanträge entscheiden. Zwei Studierende sind Mitglieder dieser Kommission, allerdings nur in beratender Tätigkeit. Die Studierenden haben hier keine Stimm- oder Entscheidungsgewalt.

Studienkommission

In dieser, für alle Studierende der Biologie wohl wichtigsten, Kommission werden sämtliche Belange zum Biologie-Studium besprochen. Von einzelnen Lehrveranstaltungen über den Studienplan und die Evaluationsergebnisse, Finanzen oder Exkursionen kommt hier alles auf den Tisch. Wenn ihr also irgendwelche Kritik oder Verbesserungsvorschläge habt, kommt damit einfach zu uns, und wir werden sie in der Studienkommission anbringen. Diese Kommission trifft sich zweimal pro Semester und besteht aus der Studiendekanin (aktuell Ulrike Zentgraf aus dem ZMBP) und Vertretern aller biologischen Institute. Zudem haben wir hier mit 4 Studierenden ein nicht zu unterschätzendes Stimmrecht und eine wichtige Position.

Gleichstellungskommission

Fachbereichsbeirat

Der Fachbereichsbeirat berät den Fachbereichssprecher. Ihr gehören Vertreter aller fünf Forschungsschwerpunkte in der Biologie, die Gleichstellungsbeauftragte der Biologie, sowie jeweils ein Vertreter der Studierenden, der wissenschaftlichen und der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter des Fachbereichs an.

Fachbereichsversammlung

Die Fachbereichsversammlung erarbeitet alle Personalvorschläge des Fachbereichs an den Fakultätsrat der MathNat-Fakultät für diverse Fakultäts- und Fachbereichsgremien. Ihr gehören alle hauptamtlichen Professoren, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter je Forschungsschwerpunkt, zwei nichtwissenschaftliche Mitarbeiter, die Gleichstellungsbeauftragte und vier Studierende an. Die Fachbereichsversammlung wählt den Fachbereichssprecher.

Fachbereichssprecher

Der Fachbereichssprecher vertritt den Fachbereich gemeinsam mit seinem Stellvertreter gegenüber der Fakultäts- und der Universitätsleitung. Er nimmt vor allem eine vermittelnde und moderierende Rolle ein, trifft aber rein formell selbst keine Entscheidungen. Er wird von der Fachbereichsversammlung gewählt.

Gremien der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

Studienkommission an der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät

In dieser Studienkommission werden die Beschlüsse der einzelnen Fach-Studienkommissionen vollzogen. Das heißt, in der Regel wird das, was in diesen Fach-Studienkommissionen beschlossen wurde, noch einmal formal beschlossen. Außerdem können hier fächerübergreifende Studienangelegenheiten behandelt werden.

Fakultätsvorstand

Die hauptamtliche Leitung der MatNat-Fakultät hat der Dekan (Prof. Stehle aus der Biochemie) inne. Er arbeitet im Fakultätsvorstand gemeinsam mit den Prodekanen, u.a. der Prodekan für die Lehre, Prof. Dr. Kay Nieselt (Informatik).

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen (Mat-Nat) Fakultät beschließt über sämtliche Belange der Fakultät. Im Wesentlichen soll er sich dabei erklärtermaßen auf die Beschlüsse der einzelnen Fachbereiche stützen und diese formell beschließen, da die Fachbereichsgremien keine eigene Entscheidungsgewalt mehr besitzen. Wie die Praxis der Entscheidungsfindung schließlich aussieht, wird aber vermutlich stark vom jeweiligen Fakultätsvorstand abhängen. Auswahlverfahren für Professoren, Schaffung neuer und Überarbeitung existierender Studiengänge (insbesondere B.Sc./M.Sc. Konzepte), Strukturentscheidungen sowie alle Studien- und Prüfungsangelegenheiten fallen in den Aufgabenbereich des Fakultätsrates. Dem Fakultätsrat gehören 6 Studierende an, die von euch direkt gewählt werden. Alle Entscheidungen des Fakultätsrates werden in den Gremien des Fachbereichs vorbereitet, die jedoch selbst keine Entscheidungsgewalt haben.

Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät

Die Gleichstellungsbeauftrage der Fakultät setzt sich für Gleichstellung der Geschlechter an der Fakultät ein. Dafür informiert sie u.a. über Förderungsmöglichkeiten für Frauen, nimmt beratend an allen wichtigen Gremiensitzungen der Fakultät teil, organisiert immer wieder Informationsveranstaltungen zu Gleichstellungsthemen und ist Ansprechparterin für Gleichstellungsangelegenheiten.